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Was es Neues gibt:

Neuer Verbandsvorsitz beim ZV KVS Oberpfalz

Erstelldatum11.06.2026

Bei der konstituierendenVerbandsversammlung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz standen neben dem Rückblick auf ein erfolgreiches Jahr insbesondere personelle Weichenstellungen im Mittelpunkt.

Zum 27. Mal kamen die Verbandsräte des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz im Amberger Congress Centrum zusammen. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung wurde die neue Verbandsspitze gewählt. Michael Fritz, Oberbürgermeister der Stadt Amberg, übernimmt künftig den Vorsitz des Zweckverbands und folgt damit auf seinen Vorgänger Michael Cerny, der den Verband seit seiner Gründung im Jahr 2014 geführt hat. Zu seinem Stellvertreter wählten die Verbandsräte erneut Andreas Feller, Oberbürgermeister der Stadt Schwandorf, der dieses Amt bereits seit sechs Jahren ausübt.

Im Bericht der Geschäftsführung gab Geschäftsführerin Simone Schwarz einen Überblick über die Entwicklung des Verbands und die Arbeit des vergangenen Jahres. Der Zweckverband ist weiterhin auf Wachstumskurs und betreut mittlerweile Kommunen in der Oberpfalz, Niederbayern sowie in Mittel- und Oberfranken. Die Entwicklung der Überwachungszahlen im ruhenden und fließenden Verkehr sowie im Kommunalen Ordnungsdienst verdeutlicht die anhaltend hohe Nachfrage nach den Dienstleistungen des kommunalen Dienstleisters.

Auch die Verbandsstruktur wurde weiter ausgebaut. Die Verbandsversammlung beschloss die Aufnahme des Marktes Wachenroth im Landkreis Erlangen-Höchstadt sowie der Verwaltungsgemeinschaft Nennslingen für die Gebiete der Gemeinde Burgsalach und des Marktes Nennslingen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Die neuen Mitglieder übertragen dem Zweckverband Aufgaben im ruhenden und fließenden Verkehr sowie Aufgaben nach § 88 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a bis h und Nr. 4 ZustV.

Darüber hinaus stimmten die Verbandsräte einer Aufgabenerweiterung für den Markt Regenstauf im Landkreis Regensburg zu. Künftig übernimmt der Zweckverband dort zusätzlich Aufgaben nach § 88 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a bis h und Nr. 4 ZustV.

Zum Abschluss der Versammlung dankte die Geschäftsführung den Verbandsräten für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und blickte optimistisch auf die kommenden Jahre. Mit der neu gewählten Verbandsspitze und dem anhaltenden Wachstum setzt der Zweckverband seinen Kurs als kommunaler Dienstleister für Verkehrssicherheit, Mobilität und Ordnung konsequent fort.