Für Gemeinden
Unser Verband
Sie sprechen mit einer Behörde
Der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wurde im November 2014 in Amberg und die angrenzenden Regierungsbezirke (vgl. nachfolge Karte des Verbandsgebiets) gegründet. Unser Verbandsgebiet erstreckt sich über die gesamte Oberpfalz. Als interkommunale Behörde haben wir keine Gewinnerzielungsabsicht. Alle vereinnahmten Verwarnungs- und Bußgelder leiten wir zu hundert Prozent an die Kommunen weiter.
Unser oberstes Ziel ist es, die Verkehrssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger im Verbandsgebiet zu erhöhen. Hierfür übertragen uns unsere Mitglieder die hoheitliche Aufgabe, Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz zu verfolgen und zu ahnden. Dies geschieht in gleicher Weise wie durch die Dienststellen der Bayerischen Landespolizei. Zur Erfüllung unserer Aufgaben beschäftigen wir keine privaten Subunternehmer.
Hervorragend ausgebildete Mitarbeiter
Unsere Beschäftigten werden an der Bayerischen Verwaltungsschule intensiv auf ihren Einsatz vorbereitet. Die Ausbildung endet mit der Zertifizierung zum geprüften kommunalen Verkehrsüberwacher. Für Kommunen und Bürger bedeutet das eine hohe Qualität der Überwachungsarbeit und Rechtssicherheit.
Verbandsvorsitz
Michael Cerny
Als erster Verbandsvorsitzender und Oberbürgermeister der Stadt Amberg trägt Michael Cerny die politische Verantwortung für das Handeln des Zweckverbands.
Tel. 0 96 21 / 769 16 – 0
Als gewählter Stellvertreter vertritt Andreas Feller den Verbandsvorsitzenden in allen Belangen. Er ist Oberbürgermeister der Stadt Schwandorf.
Tel. + 49 (0) 96 21 / 7 69 16 – 0
E-Mail: geschaeftsleitung@zv-kvs.de
Mitglieder
2014 ging unser Verband mit 11 Gründungsgemeinden an den Start. Seither hat sich die Anzahl der Verbandsmitglieder deutlich erhöht.
Mitglieder des Zweckverbands
Stand: September 2020
Stadt Amberg
Stadt Hirschau
VGem Königstein für das Gebiet des Marktes Königstein
Markt Rieden
VGem Illschwang für das Gebiet der Gemeinde Illschwang
VGem Hahnbach für das Gebiet der Gemeinde Gebenbach
Markt Schmidmühlen
Stadt Vilseck
Gemeinde Kümmersbruck
Gemeinde Chamerau
Stadt Roding
Gemeinde Blaibach
Markt Lam
Stadt Furth im Wald
Markt Postbauer-Heng
Markt Pyrbaum
Stadt Neumarkt i.d.OPf
Stadt Parsberg
VGem Neustadt a.d.Waldnaab für das Gebiet der Gemeinde Störnstein
Markt Waidhaus
VGem Weiherhammer für das Gebiet der Gemeinde Weiherhammer
VGem Weiherhammer für das Gebiet der Gemeinde Kohlberg
VGem Pressath für das Gebiet der Gemeinde Schwarzenbach
Stadt Neustadt a.d. Waldnaab
VGem Eschenbach für das Gebiet der Gemeinde Speinshart
VGem Sünching für das Gebiet der Gemeinde Aufhausen
Gemeinde Barbig
VGem Lauber für das Gebiet der Gemeinde Deuerling
VGem Kallmünz für das Gebiet der Gemeinde Kallmünz
Gemeinde Mintraching
Markt Regenstauf
VGem Pielenhofen-Wolfsegg für das Gebiet der Gemeinde Wolfsegg
Gemeinde Zeitlarn
Gemeinde Pettendorf
VGem Alteglofsheim für das Gebiet der Gemeinde Alteglofsheim
Stadt Hemau
VGem Donaustauf für das Gebiet des Marktes Donaustauf
Markt Schierling
Markt Lappersdorf
Markt Nittendorf
Stadt Neutraubling
VGem Laaber für das Gebiet des Marktes Laaber
Gemeinde Thalmassing
Markt Bruck i.d.OPf.
Stadt Nittenau
VGem Neunburg vorm Wald für das Gebiet der Gemeinde Dieterskirchen
VGem Neunburg vorm Wald für das Gebiet des Marktes Neukirchen-Balbini
VGem Neunburg vorm Wald für das Gebiet des Marktes Schwarzhofen
VGem Neunburg vorm Wald für das Gebiet der Gemeinde Thanstein
Stadt Schwandorf
VGem Nabburg für das Gebiet der Gemeinde Altendorf
VGem Nabburg für das Gebiet der Gemeinde Guteneck
VGem Nabburg für das Gebiet der Stadt Nabburg
Stadt Maxhütte-Haidhof
Markt Wernberg-Köblitz
VGem Wackersdorf für das Gebiet der Gemeinde Steinberg am See
VGem Wackersdorf für das Gebiet der Gemeinde Wackersdorf
Gemeinde Schmidgaden
Gemeinde Bodenwöhr
Stadt Tirschenreuth
VGem Mitterteich für das Gebiet der Gemeinde Leonberg
VGem Mitterteich für das Gebiet der Stadt Mitterteich
Stadt Waldsassen
VGem Saal a. d. Donau für das Gebiet der Gemeinde Saal a.d. Donau
VGem Saal a. d. Donau für das Gebiet der Gemeinde Teugn
Stadt Abensberg
VGem Langquaid für das Gebiet des Marktes Langquaid
Markt Bad Abbach
Markt Bodenmais
Stadt Zwiesel
Gemeinde Büchenbach
Stadt Altdorf b. Nürnberg
Gemeinde Schwarzenbruck
Markt Feucht
Gemeinde Pommelsbrunn
Stadt Marktredwitz
Markt Gößweinstein
Gemeinde Ahorntal
Über eine Zweckvereinbarung angeschlossene Gemeinden
Stand: September 2020
Gemeinde Langensendelbach, Landkreis Forchheim
Gemeinde Berg b. Neumarkt i. d. OPf, Landkreis Neumarkt i. d. OPf
Gemeinde Obertraubling, Landkreis Regensburg
Markt Pleinfeld, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Gemeinde Gesees, Landkreis Bayreuth
Stadt Uffenheim, Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
Markt Schirnding, Landkreis Wunsiedel
VGem Königstein für das Gebiet der Gemeinde Hirschbach
KOSTEN
Kosten für Mitgliedsgemeinden
Stand: Oktober 2019
seit 01.10.2019
Überwachung, Std./Euro 30,–
Zuschlag für Überwachung in den Nachtstunden, Std./Euro 30,–
(oder Unterstützung durch Mitarbeiter des Ordnungsamts)
Zuschlag für Sonn-/Feiertagsarbeit, Std./Euro 5,–
Sachbearbeitung, Fall/Euro 4,–
seit 01.10.2019
Zuschlag für Nachtmessungen, Std./Euro 100,–
(oder Unterstützung durch Mitarbeiter des Ordnungsamts)
Sachbearbeitung, Fall/Euro 8,–
Verkehrszählgeräte, Woche/Euro 140,–
Sonderaktionen auf Wunsch der Kommunenach Aufwand
Sachbearbeitung, Fall/Euro1,–
Kosten bei Abschluss einer Zweckvereinbarung
Stand: Oktober 2019
seit 01.10.2019:
Überwachung, Std./Euro 40,–
Zuschlag für Überwachung in den Nachtstunden, Std./Euro 40,–
(oder Unterstützung durch Mitarbeiter des Ordnungsamts)
Zuschlag für Sonn-/Feiertagsarbeit, Std./Euro 5,–
Sachbearbeitung, Fall/Euro 5,–
seit 01.10.2019:
Überwachung, Std./Euro 140,–
Zuschlag für Überwachung in den Nachtstunden, Std./Euro 140,–
(oder Unterstützung durch Mitarbeiter des Ordnungsamts)
Sachbearbeitung, Fall/Euro 10,–
Verkehrszählgeräte, Woche/Euro 200,–
Sonderaktionen auf Wunsch der Kommunenach Aufwand
Sachbearbeitung, Fall/Euro2,–
Kosten für interessierte Gemeinden
Stand: Oktober 2019
seit 01.10.2019:
Verkehrszählgeräte, Woche/Euro 250,–
Der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz berechnet keine Mehrwertsteuer. Zudem verzichtet der Verband auf eine Grundumlage und Mindestbuchungszeiten.