Hinschauen, handeln, helfen:
Der Kommunale Ordnungsdienst
Ohne Regeln funktioniert ein Zusammenleben nicht. Zwar halten sich die meisten Bürger verantwortungsvoll an diese, doch es gibt auch diejenigen, die das nicht tun – und genau hier kommt der Kommunale Ordnungsdienst des Zweckverbands ins Spiel. Durch seine Präsenz im öffentlichen Raum trägt unser Team aktiv zur Ordnung und Sicherheit in den Gemeinden bei – und steht den Menschen vor Ort mit Rat und Tat zur Seite.
Hinschauen
Unsere speziell geschulten Mitarbeiter haben ein wachsames Auge auf das öffentliche Geschehen. Sie kontrollieren die Einhaltung verschiedener kommunaler Vorschriften – im Auftrag und in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Mitgliedsgemeinden.
Handeln
Wenn notwendig, sprechen die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienst auf das Fehlverhalten an oder schreiten ein. Dieses kann dann mitunter teuer werden – die festgestellten Verstöße werden aufgenommen und ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Helfen
Darüber hinaus steht das Team des Kommunalen Ordnungsdiensts gern unterstützend zur Seite. Egal, ob bei Fragen zum Weg, Hilfe in einer Notlage oder sonstigen Anliegen – denn die Kommunikation mit den Bürgern hat für uns einen hohen Stellenwert.
Fragen & Antworten
Was macht der Kommunale Ordnungsdienst?
Was macht der Kommunale Ordnungsdienst?
Die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdiensts sind regelmäßig in den von uns beauftragten Kommunen unterwegs und haben dort ein Auge auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Dabei arbeitet der Kommunale Ordnungsdienst präventiv-vorausschauend aber auch repressiv. Beim Vorliegen einer Ordnungsstörung kann diese geahndet werden. Das Team des Kommunalen Ordnungsdiensts steht zudem – falls notwendig – in engem Kontakt mit der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, der hiesigen Polizeiinspektion sowie anderen Behörden.
Welche Zuständigkeiten obliegen dem Kommunalen Ordnungsdienst?
Welche Zuständigkeiten obliegen dem Kommunalen Ordnungsdienst?
Diese unterscheiden sich von Kommune zu Kommune. Im Rahmen der eigenen sachlichen Zuständigkeit der Kommunen können diese dem ZV KVS Oberpfalz die Verfolgung und Ahndung von verschiedenen Ordnungswidrigkeiten nach Bundes-/Landesrecht sowie kommunalen Verordnungen und Satzungen übertragen.
Welche Rechte haben die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdiensts?
Welche Rechte haben die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdiensts?
Der Kommunale Ordnungsdienst verfolgt Ordnungswidrigkeiten. Dabei ist er an das Ordnungswidrigkeitengesetz gebunden.
Das darf das Team des Kommunalen Ordnungsdiensts:
- Personen, die eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, anhalten, deren Identität feststellen und befragen
- Belehrung und Anhörung von Betroffenen
- Erhebung von Personalien von Zeugen und deren Anhörung
- Ermittlung und Beweiserhebung hinsichtlich Ordnungswidrigkeitenverfahren
- auf frischer Tat angetroffene Straftäter vorläufig festnehmen und der Polizei übergeben (Jedermannsrecht)
Wie erkenne ich die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes?
Wie erkenne ich die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes?
Das Team des Kommunalen Ordnungsdiensts trägt eine besondere Ausstattung: Dazu gehört neben der blauen Uniform mit dem deutlich erkennbaren Schriftzug „Kommunaler Ordnungsdienst“ unter anderem ein Erste-Hilfe-Set, ein Dienstmobiltelefon, mit dem die Vorgänge erfasst werden, ein Maßband sowie eine Taschenlampe.
Zu ihrem Schutz tragen die Mitarbeiter auch eine Schlag- und Stichschutzweste. Sie können sich zudem natürlich mit einem Dienstausweis ausweisen.
Was sind die Einstellungsvorraussetzungen für die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes?
Was sind die Einstellungsvorraussetzungen für die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes?
Unsere Mitarbeiter müssen kommunikativ und freundlich sein, gern im Team arbeiten und eine gewisse Affinität für Gesetze mitbringen. Zudem sind Verlässlichkeit, hohe Sozialkompetenz, eine ausgeprägte Kommunikations-, Konflikt- und Kritikfähigkeit sowie körperliche Belastbarkeit Einstellungsvoraussetzung für unser Ordnungsdienst-Team – schließlich sind die Mitarbeiter bei ihrer Streifentätigkeit oftmals mehrere Stunden zu Fuß unterwegs.
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Zu welchen Zeiten ist der Kommunale Ordnungsdienst unterwegs?
Zu welchen Zeiten ist der Kommunale Ordnungsdienst unterwegs?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Unsere Dienstpläne sind von Woche zu Woche unterschiedlich. Es soll schließlich unvorhersehbar sein, wann unser Mitarbeiter unterwegs sind. Es kommt auch zu Nacht- und Wochenendeinsätzen.
Wie werden die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdiensts ausgebildet?
Wie werden die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdiensts ausgebildet?
Die Mitarbeiter des Kommunalen durchlaufen eine umfassende Ausbildung. Dazu gehört der Zertifikatslehrgang Verwaltung, Fachrichtung Mitarbeiter Kommunaler Ordnungsdienst oder der Beschäftigtenlehrgang I der Bayerischen Verwaltungsschule.
Außerdem erfolgt die regelmäßige Teilnahme an Seminaren für Kommunikation- und Konfliktbewältigung sowie Erste-Hilfe.
Wie erfolgt die Zusammenarbeit/ Abstimmung mit den jeweiligen Gemeinden und der hiesigen Polizeiinspektion?
Wie erfolgt die Zusammenarbeit/ Abstimmung mit den jeweiligen Gemeinden und der hiesigen Polizeiinspektion?
Der Zweckverband arbeitet mit den jeweiligen Kommunen bereits hinsichtlich der Überwachung des ruhenden und/oder fließenden Verkehrs zusammen und verfügt so über sehr gute Beziehung zu den jeweiligen Ansprechpartnern sowie örtliche Kenntnisse. In allen Städten und Gemeinden ist dadurch auch der Kontakt zur örtlichen Polizeiinspektion vorhanden.
Vor dem Start des Kommunalen Ordnungsdiensts finden mit Gemeinde und Polizei mehrere Kooperationsgespräche statt. Zudem wird durch ständigen Kontakt Erfahrungen und Informationen fortlaufend ausgetauscht, um eine professionelle Zusammenarbeit zu gewährleisten. Vor jedem Dienstbeginn meldet sich das Ordnungsdienst-Team zudem bei der jeweiligen Polizeiinspektion an.
Welche Verwarnungs- und Bußgelder werden für die einzelnen Tatbestände auferlegt?
Welche Verwarnungs- und Bußgelder werden für die einzelnen Tatbestände auferlegt?
Die Vergabe der Verwarnungs- und Bußgelder ist im Bereich der Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten Ermessenssache der Ahndungsbehörde im Rahmen der Vorgaben aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz.
Inwiefern können Bürger bei Anliegen, Anfragen etc. mit dem Kommunalen Ordnungsdienst Team kommunizieren bzw. in Kontakt treten?
Inwiefern können Bürger bei Anliegen, Anfragen etc. mit dem Kommunalen Ordnungsdienst Team kommunizieren bzw. in Kontakt treten?
Gerne persönlich, da die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdiensts vor allem zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind – so soll eine ständige Kommunikation mit den Mitbürgern stattfinden. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter Kontakt.


