Beitritt oder Zweckvereinbarung:
So geht’s
Sie möchten als Kommune mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz zusammenarbeiten? Ob durch Mitgliedschaft oder Zweckvereinbarung – wir zeigen Ihnen, wie der Weg dorthin aussieht. Wichtig: Ihre Kommune muss im Verbandsgebiet liegen.
Mitglied beim Zweckverband werden
So läuft der Aufnahmeprozess Schritt für Schritt ab:
Vorstellung vor Ort
Vorstellung vor Ort
Auf Wunsch stellt ein Vertreter des Zweckverbands die Organisation und Leistungen in der interessierten Kommune persönlich vor.
Beitrittsbeschluss durch die Kommune
Beitrittsbeschluss durch die Kommune
Das zuständige Gremium (z. B. Gemeinderat) beschließt den Beitritt zum Zweckverband.
Entscheidung der Verbandsversammlung
Entscheidung der Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung oder der Ferienausschuss entscheidet über die Aufnahme.
Genehmigung durch die Regierung der Oberpfalz
Genehmigung durch die Regierung der Oberpfalz
Die Zusammenarbeit wird offiziell genehmigt und im Regierungsamtsblatt veröffentlicht.
Festlegung der Überwachungsgebiete
Festlegung der Überwachungsgebiete
Gemeinsam mit der Kommune werden die zu überwachende Bereiche abgestimmt und die Messstellen vor Ort besichtigt.
Zusammenarbeit über eine Zweckvereinbarung
Auch ohne formellen Beitritt ist eine Zusammenarbeit möglich – per Zweckvereinbarung:
Vorstellung vor Ort
Vorstellung vor Ort
Auch hier beginnt alles mit einer Vorstellung durch den Zweckverband in der interessierten Kommune.
Beschluss zur Zweckvereinbarung
Beschluss zur Zweckvereinbarung
Das kommunale Gremium beschließt, eine Zweckvereinbarung mit dem ZV KVS Oberpfalz einzugehen.
Unterzeichnung der Vereinbarung
Unterzeichnung der Vereinbarung
Die Zweckvereinbarung wird von der Kommune und dem Verbandsvorsitzenden unterschrieben.
Genehmigung durch die Regierung der Oberpfalz
Genehmigung durch die Regierung der Oberpfalz
Auch die Zweckvereinbarung wird genehmigt und im Amtsblatt veröffentlicht.
Festlegung der Überwachungsgebiete
Festlegung der Überwachungsgebiete
Parallel zum formellen Verfahren werden die Überwachungsgebiete abgestimmt und gemeinsam vor Ort begangen.
Interesse an einer Zusammenarbeit?
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.
