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Beitritt oder Zweckvereinbarung:

So geht’s

Sie möchten als Kommune mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz zusammenarbeiten? Ob durch Mitgliedschaft oder Zweckvereinbarung – wir zeigen Ihnen, wie der Weg dorthin aussieht. Wichtig: Ihre Kommune muss im Verbandsgebiet liegen.

Mitglied beim Zweckverband werden

So läuft der Aufnahmeprozess Schritt für Schritt ab:

Vorstellung vor Ort

Auf Wunsch stellt ein Vertreter des Zweckverbands die Organisation und Leistungen in der interessierten Kommune persönlich vor.

Beitrittsbeschluss durch die Kommune

Das zuständige Gremium (z. B. Gemeinderat) beschließt den Beitritt zum Zweckverband.

Entscheidung der Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung oder der Ferienausschuss entscheidet über die Aufnahme.

Genehmigung durch die Regierung der Oberpfalz

Die Zusammenarbeit wird offiziell genehmigt und im Regierungsamtsblatt veröffentlicht.

Festlegung der Überwachungsgebiete

Gemeinsam mit der Kommune werden die zu überwachende Bereiche abgestimmt und die Messstellen vor Ort besichtigt.

Zusammenarbeit über eine Zweckvereinbarung

Auch ohne formellen Beitritt ist eine Zusammenarbeit möglich – per Zweckvereinbarung:

Vorstellung vor Ort

Auch hier beginnt alles mit einer Vorstellung durch den Zweckverband in der interessierten Kommune.

Beschluss zur Zweckvereinbarung

Das kommunale Gremium beschließt, eine Zweckvereinbarung mit dem ZV KVS Oberpfalz einzugehen.

Unterzeichnung der Vereinbarung

Die Zweckvereinbarung wird von der Kommune und dem Verbandsvorsitzenden unterschrieben.

Genehmigung durch die Regierung der Oberpfalz

Auch die Zweckvereinbarung wird genehmigt und im Amtsblatt veröffentlicht.

Festlegung der Überwachungsgebiete

Parallel zum formellen Verfahren werden die Überwachungsgebiete abgestimmt und gemeinsam vor Ort begangen.

Interesse an einer Zusammenarbeit?

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.