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Transparente Entgelte –

Fair und kommunalfreundlich

Im Gegensatz zu privaten Dienstleistern verfolgen wir keine Gewinnerzielungsabsicht. Als kommunaler Zweckverband setzen wir uns dort ein, wo es im Alltag wirklich zählt. Und die Einnahmen aus Verwarnungen und Bußgeldern? Die bleiben zu 100 % bei unseren Kommunen – für mehr Sicherheit und bessere Lebensqualität vor Ort.

Abgerechnet wird bei uns fair und nachvollziehbar: nach festen Stundensätzen und Fallpauschalen. Das macht eine Mitgliedschaft beim Zweckverband planbar, transparent und haushaltsfreundlich. Sprich: Unsere Gemeinden zahlen nur, was sie wirklich brauchen – nicht mehr und nicht weniger.

Hinzu kommen zwei weitere Vorteile: Wir berechnen keine Mehrwertsteuer und verzichten auf Mindestbuchungszeiten.

Kosten für Mitgliedsgemeinden

Stand: Januar 2022

Ruhender Verkehr

  • Überwachung, Std. / Euro 50,–
  • Zuschlag für Überwachung in den Nachtstunden, Std. / Euro 50,–
  • (oder Unterstützung durch Mitarbeiter des Ordnungsamts)
  • Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit, Std. / Euro 5,–
  • Sachbearbeitung, Fall / Euro 11,–

Fließender Verkehr

  • Überwachung, Std. / Euro 130,–
  • Zuschlag für Nachtmessungen, Std. / Euro 130,–
  • (oder Unterstützung durch Mitarbeiter des Ordnungsamts)
  • Sachbearbeitung, Fall / Euro 12,–
  • Verkehrszählgeräte zur Verkehrsdatenverfassung, Woche / Euro 150,–
  • Dialog-Displays, 1. Monat / Euro 200,–
  • jeder weitere Monat / Euro 150,–
  • Sonderaktionen auf Wunsch der Kommune nach Aufwand

Übernahme ab Erlass des Bußgeldbescheids

  • Sachbearbeitung, Fall / Euro 3,–

Kosten bei Abschluss einer Zweckvereinbarung

Stand: Januar 2022

Ruhender Verkehr

  • Überwachung, Std. / Euro 65,–
  • Zuschlag für Überwachung in den Nachtstunden, Std. / Euro 65,–
  • (oder Unterstützung durch Mitarbeiter des Ordnungsamts)
  • Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit, Std. / Euro 5,–
  • Sachbearbeitung, Fall / Euro 13,–

Fließender Verkehr

  • Überwachung, Std. / Euro 170,–
  • Zuschlag für Überwachung in den Nachtstunden, Std. / Euro 170,–
  • (oder Unterstützung durch Mitarbeiter des Ordnungsamts)
  • Sachbearbeitung, Fall / Euro 15,–
  • Verkehrszählgeräte, Woche / Euro 220,–
  • Dialog-Displays, 1. Monat / Euro 250,–
  • jeder weitere Monat / Euro 200,–
  • Sonderaktionen auf Wunsch der Kommune nach Aufwand

Übernahme ab Erlass des Bußgeldbescheids

  • Sachbearbeitung, Fall / Euro 2,–

Kosten für interessierte Gemeinden

Stand: Januar 2022

Fließender Verkehr

  • Verkehrszählgeräte, Woche / Euro 300,–

Der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz berechnet keine Mehrwertsteuer. Zudem verzichtet der Verband auf  Mindestbuchungszeiten.