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VERBANDELT
UNSERE BEITRITTSVORAUSSETZUNGEN
Wenn eine Kommune dem Zweckverband beitreten oder sich über eine Zweckvereinbarung anschließen möchte, muss ein bestimmter Ablauf eingehalten werden. Zudem ist es erforderlich, dass die Kommune in unserem Verbandsgebiet liegt.
FÜR EINE MITGLIEDSCHAFT
> Ein Vertreter des Zweckverbands stellt diesen auf Wunsch in der interessierten Kommune vor.
> Das zuständige Gremium der Kommune beschließt, dem Zweckverband beizutreten.
> Nun entscheidet die Verbandsversammlung oder der Ferienausschuss über die Aufnahme.
> Die Zusammenarbeit wird von der Regierung der Oberpfalz genehmigt und im Regierungsamtsblatt der Oberpfalz veröffentlicht.
> Es folgt die gemeinsame Festlegung der Überwachungsgebiete und die Begehung der Messstellen.
FÜR EINE ZWECKVEREINBARUNG
> Ein Vertreter des Zweckverbands stellt diesen auf Wunsch in der interessierten Kommune vor.
> Das zuständige Gremium der Kommune beschließt, mit dem Zweckverband eine Zweckvereinbarung zu schließen.
> Die Zweckvereinbarung wird von der Kommune und dem Verbandsvorsitzenden unterschrieben.
> Die Zusammenarbeit wird von der Regierung der Oberpfalz genehmigt und im Regierungsamtsblatt der Oberpfalz veröffentlicht.
> Es folgt die gemeinsame Festlegung der Überwachungsgebiete und die Begehung der Messstellen
KONTAKTDATEN
Sie erreichen unsere Geschäftsführerin Simone Reinhardt telefonisch unter +49 9621 76916-0 oder via E-Mail an geschaeftsleitung(at)zv-kvs.de.